Arbeitnehmerhaftung

Arbeitnehmerhaftung
Arbeitnehmerhaftung,
 
das Einstehenmüssen eines Arbeitnehmers für einen Schaden, den er bei einer durch den Betrieb veranlassten Arbeit und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses am Vermögen des Arbeitgebers verursacht hat. Nach der neueren Rechtsprechung muss ein Arbeitnehmer in der Regel nur noch für derartige Schäden haften, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Diese Haftungsbeschränkung galt ursprünglich nur für gefahrgeneigte Arbeit. Beruht der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit, hat der Arbeitgeber für ihn aufzukommen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen den Parteien geteilt. Der Arbeitgeber muss sich das Betriebsrisiko, seine Verantwortung für die Organisation des Betriebes und für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen anrechnen lassen. Die Schadenshöhe, für die der Arbeitnehmer haftet, ist nicht begrenzt.

Universal-Lexikon. 2012.

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